BGH bestätigt Urteil gegen frühere KZ-Angestellte
Leipzig, Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Itzehoe gegen eine ehemalige Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bestätigt. Die Entscheidung des fünften Strafsenats des Bundesgerichts in Leipzig wurde am Dienstag verkündet. Das Landgericht hatte die heute 99-jährige Irmgard F. 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dagegen hatte sie Revision eingelegt.