Gütersloh (epd). Kita-Mitarbeitende sind nach einer Analyse der Bertelsmann Stiftung häufiger krank als andere Berufsgruppen. Beschäftigte in der Kinderbetreuung seien im Jahr 2023 im Durchschnitt knapp 30 Tage arbeitsunfähig gewesen, erklärte die Bertelsmann Stiftung am Dienstag in Gütersloh. Der Durchschnitt aller Berufsgruppen liege bei 20 Tagen. Am häufigsten seien Kita-Beschäftigte wegen Atemwegsinfektionen krankheitsbedingt ausgefallen. Zweithäufigster Grund seien psychische Erkrankungen.
Zwischen 2021 und 2023 seien die Arbeitsunfähigkeitstage des Kita-Personals um rund 26 Prozent gestiegen. Zusammen mit Urlaubszeiten und Fortbildungen lagen die Ausfallzeiten in den Kitas den Berechnungen zufolge im Jahr 2023 im bundesweiten Durchschnitt insgesamt bei knapp 18 Prozent der jährlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft. In Ostdeutschland hätten die Ausfallzeiten rund 23 Prozent des regulären Arbeitspensums ausgemacht, im Westen seien es rund 17 Prozent gewesen.
Die Bertelsmann Stiftung und das Fachkräfte-Forum forderten eine deutliche Entlastung der pädagogischen Fachkräfte. So solle es gesetzlich verankert werden, dass für Ausfallzeiten Vertretungen durch qualifiziertes Personal finanziert würden. Bislang gebe es lediglich in wenigen Bundesländern konkrete Regelungen für eine verlässliche Vertretung.
Im Rahmen der Verhandlungen über die Fortsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes sollten sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen Standard einigen, der Vertretungen für Ausfallzeiten garantiere, mahnte die Stiftung. Nach den aktuellen Ausfallzeiten müssten bundesweit zusätzlich knapp 97.000 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte für Vertretungen eingestellt werden, erklärte die Bertelsmann Stiftung. Dies würde zusätzliche Personalkosten von rund 5,8 Milliarden Euro pro Jahr verursachen. Dadurch ließe sich die Personalsituation in den Kitas zumindest kurzfristig stabilisieren.
Im Osten Deutschlands gebe es wegen zurückgehender Kinderzahlen die Chance, freiwerdende Fachkräfte für Vertretungen zu nutzen, erklärte die Stiftung. Dafür müssten die Länder jedoch die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterbeschäftigung schaffen.
Grundlage für die Analyse sind Krankenkassendaten. Hierzu hatte die Bertelsmann Stiftung Zahlen der DAK und der Techniker Krankenkasse ausgewertet.