Leipzig, Karlsruhe (epd). Im Revisionsverfahren zur verurteilten ehemaligen Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig will der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Leipzig eine Entscheidung verkünden. Die heute 99-jährige Frau hatte gegen ihre 2022 erfolgte Verurteilung Revision eingelegt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH habe in dem Verfahren nun grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit der früheren KZ-Zivilangestellten wegen Beihilfe zum Mord klären wollen, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. (AZ: BGH: 5 StR 326/23)
Dazu hatte der BGH im Juli verhandelt. Laut Generalbundesanwalt wirft die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager auf, das nicht zugleich ein reines „Vernichtungslager“ gewesen ist. Irmgard F. war nach 40 Verhandlungstagen wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Laut Anklage war sie von 1943 bis 1945 als Sekretärin und Stenotypistin in der Verwaltung des Lagers beschäftigt. Sie war zum Zeitpunkt der Taten zwischen 18 und 19 Jahren alt.
Aus Sicht der Verteidigung der Frau war die Revision notwendig, weil das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) in seinem Urteil wichtige Rechtsfragen nicht beantwortet habe. Für ihre Mandantin forderten die Verteidiger einen Freispruch. Es könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass Irmgard F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe, hieß es.