Frankfurt a.M. (epd). Mehr als 400 Organisationen aus der ganzen Welt haben Regierungen und Konfliktparteien zum Schutz humanitärer Helfer aufgefordert. Die brutal geführten Kämpfe in derzeit zahlreichen Konflikten weltweit hätten eine schreckliche Wahrheit offenbart, schrieben die Hilfswerke zum Welttag der humanitären Hilfe am Montag, 19. August. „Wir leben in einer Zeit der Straflosigkeit.“
Angriffe, bei denen Zivilistinnen und Zivilisten einschließlich humanitärem und medizinischem Personal verletzt oder getöteten werden, seien auf verheerende Weise alltäglich, kritisierten die 413 Organisationen in ihrem offenen Brief an die UN-Vollversammlung. Doch trotz weitverbreiteter Verurteilungen würden schwere Verstöße gegen Regeln viel zu selten bestraft. „Dieser Zustand ist beschämend und kann nicht beibehalten werden.“
Im vergangenen Jahr seien doppelt so viele humanitäre Helfer getötet worden wie 2022, schrieben die Hilfswerke, darunter auch deutsche Organisationen wie die AWO, die Welthungerhilfe, German Doctors und der Verband Venro. Auch im laufenden Jahr sei die Zahl der Toten, Verletzten, Inhaftierten und Verschleppten erschütternd.
Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden 2023 weltweit 280 humanitäre Helferinnen und Helfer getötet, die höchste Zahl seit Beginn der Erfassung 1997. 2022 starben laut der Datenbank zur Sicherheit von Hilfspersonal (Aid Worker Security Database) 118 Beschäftigte von humanitären Organisationen im Einsatz. In diesem Jahr waren es demnach bislang 187. Die große Mehrheit der Opfer sind lokale Helferinnen und Helfer.
Die Organisationen forderten Staaten und Konfliktparteien auf, die Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu beenden und Maßnahmen zu ihrem Schutz sowie dem der von den Menschen benötigten Infrastruktur zu ergreifen. Zudem sollten sie alle Beschäftigten von Hilfsorganisationen schützen, auch lokale und nationale, und ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeiten ermöglichen. Zugleich müssten Verantwortliche für Übergriffe belangt werden. „Diejenigen, die gegen das internationale humanitäre Recht verstoßen, können nicht straffrei bleiben.“