WWF begrüßt EU-Gesetz gegen Artensterben

WWF begrüßt EU-Gesetz gegen Artensterben

Berlin (epd). Der Umweltverband WWF sieht die am Sonntag in Kraft tretende EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) als Chance gegen das Artensterben. In Deutschland liege es jetzt an der aktuellen und kommenden Bundesregierung, daraus „eine Erfolgsstory“ zu machen, teilte der WWF am Freitag in Berlin mit. Der nächste Schritt sei die Entwicklung eines Nationalen Wiederherstellungsplans. EU-Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedsstaaten und müssen nicht in nationale Gesetze gefasst werden.

Aktuell sind laut Europäischer Union 81 Prozent der Ökosysteme in Europa in einem schlechten Zustand. Das im Februar verabschiedete Gesetz hat die Wiederherstellung der Natur in Europa zum Ziel. Jeder in die Wiederherstellung der Natur investierte Euro bringe einen Nutzen um vier bis 38 Euro, heißt es.

Laut Bundesumweltministerium müssen nun in jedem EU-Staat auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Stärkung von Ökosystemen eingeleitet werden. Auch bestimmte wichtige Lebensräume in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt werden.

Der WWF forderte die Bundesregierung auf, „die Ärmel hochzukrempeln und sofort zu handeln“. Was umgehend gebraucht werde, seien gut ausgestattete Förderrichtlinien für die Wiedervernässung von Mooren, eine ökologische Waldgesetznovelle und mehr Wildnisgebiete auf Naturschutzflächen. Auch im Wattenmeer müssten menschliche Einflüsse so weit wie möglich zurückgenommen werden.