Verhaftungen wegen Tod eines Pflegebedürftigen

Verhaftungen wegen Tod eines Pflegebedürftigen

Fürstenwalde (epd). Zwei wegen des Todes eines Pflegebedürftigen verurteilte Frauen sind in Brandenburg verhaftet worden. Die 66-jährige Mutter und ihre 33-jährige Tochter seien nach einer Kontrolle am Bahnhof von Fürstenwalde in der Nacht zu Dienstag in eine brandenburgische Justizvollzugsanstalt gebracht worden, teilte die Bundespolizei am Dienstag mit. Bei der Überprüfung ihrer Personalien habe sich zuvor herausgestellt, dass beide mit Haftbefehl gesucht worden seien und jeweils noch sechs Jahre Freiheitsstrafe verbüßen müssten.

Die Frauen seien vom Landgericht Oldenburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, hieß es. Sechs Monate davon gelten bereits als verbüßt. Das Urteil sei seit August 2023 rechtskräftig. Der Ladung zum Strafantritt seien die Frauen nicht nachgekommen.

Medienberichten zufolge sollen sich die beiden Frauen vor einigen Jahren bei einem alleinstehenden schwerkranken 65-jährigen Mann einquartiert und sich dessen Erbe von rund 500.000 Euro überschrieben haben. Obwohl mit dem Erbanspruch die Übernahme der Pflege vereinbart gewesen sei, seien sie nach Überzeugung des Gerichts dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Der Pflegebedürftige sei 2018 einen qualvollen Tod gestorben.

Nach Angaben der Bundespolizei hatten die Mutter und ihre Tochter bei der Kontrolle in Fürstenwalde ihre persönlichen Sachen in vier Einkaufswagen und einen Hund bei sich. Der Hund sei an eine Bekannte der Verhafteten übergeben worden.