Ministerium: Pirmasens muss weiter ukrainische Flüchtlinge aufnehmen

Ministerium: Pirmasens muss weiter ukrainische Flüchtlinge aufnehmen

Mainz (epd). Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat die Ankündigung der Stadt Pirmasens zurückgewiesen, wegen Überlastung keine weiteren ukrainischen Kriegsflüchtlinge mehr aufnehmen zu wollen. Die Stadt könne sich nicht auf eine Ausnahmeregelung berufen und sei zur Aufnahme weiterer Geflüchteter verpflichtet, teilte das Integrationsministerium am Montag in Mainz auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit.

Die Stadt Pirmasens hatte am vergangenen Freitag einen Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus der Ukraine angekündigt, weil die Aufnahmequote im Juli um 82,6 Prozent überschritten worden sei. Betroffene würden „zur landesinternen Verteilung an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung“ nach Speyer verwiesen. Das solle eine drohende Überforderung der Stadtgesellschaft verhindern.

Das Integrationsministerium wies nun darauf hin, dass die westpfälzische Kommune, die unter hoher Arbeitslosigkeit und Armut leidet, ihre individuelle Aufnahmequote im Juli mit 39,56 Prozent zwar überschritten habe. Eine Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen könnten rheinland-pfälzische Kommunen aber nur dann verweigern, wenn diese Quote über 40 Prozent liege.

Die von der Stadt Pirmasens angeführte Überquote von 82,6 Prozent beruhe auf einer Auswertung des Ausländerzentralregisters durch das Bundesinnenministerium, heißt es. Diese bilde lediglich die Zahl von derzeit in den Kommunen lebenden ausländischen Personen ab und sei „nicht die maßgebliche Grundlage für den landesinternen Verteilprozess in Rheinland-Pfalz“. Für eine Verteilung von Personen aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes auf die Landkreise und kreisfreien Städte gelte vielmehr das Landesaufnahmegesetz.

„Operative Verteilpausen“ könnten die Kommunen nach dem Verteilkonzept des Ministeriums bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier beantragen. Ein entsprechender Antrag der Stadt Pirmasens dafür sei nicht bekannt, erklärte das Ministerium.