Gericht untersagt umstrittenes Seekabel für Gasbohrplattform

Gericht untersagt umstrittenes Seekabel für Gasbohrplattform

Oldenburg, Borkum (epd). Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Verlegung eines Seekabels zu einer geplanten Bohrplattform des Gaskonzerns One-Dyas nordwestlich von Borkum vorerst untersagt. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Nach Ansicht des Gerichts wird sich die bisher erteilte wasserrechtliche Genehmigung bei „summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage“ voraussichtlich als rechtswidrig erweisen. (Az. 5 B 1950/24)

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie One-Dyas könnten Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, hieß es. Die Verlegung des Kabels zur Stromversorgung der umstrittenen Bohrplattform hätte laut One-Dyas bereits am Freitag beginnen sollen.

Laut dem Oldenburger Gericht hatte der Landesbetrieb NLWKN dem Gaskonzern im Oktober 2022 die Verlegung eines Seekabels vom Offshore-Windpark „Riffgat“ vor Borkum zu der geplanten Plattform erlaubt. Wegen Eingriffen in Natur und Landschaft habe der Landesbetrieb One-Dyas zu einem sogenannten Ersatzgeld verpflichtet. Die Umwelthilfe habe wegen möglicher Biotope im Trassenbereich im Juni dieses Jahres Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, der am 19. Juli abschlägig beschieden wurde.

Am selben Tag erließ der NLWKN dem Gericht zufolge einen Änderungsbescheid und erhöhte die von One-Dyas zu leistende Ersatzzahlung. Außerdem sei dem Gas-Konzern eine naturschutzrechtliche Befreiung für die Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope erteilt worden. Der Landesbetrieb habe die sofortige Vollziehung sowohl der Genehmigung als auch der naturschutzrechtlichen Befreiungen für sofort vollziehbar erklärt. Der DUH habe gegen diese Bescheide Klage erhoben.

Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtes hat der Landesbetrieb die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen nicht eingehalten. Mit der unmittelbaren Kompensation durch ein Ersatzgeld seien zudem notwendige vorgelagerte Prüfungsschritte übergangen worden.

One-Dyas plant, in unmittelbarer Nähe zum Weltnaturerbe Wattenmeer rund 500 Meter hinter der deutschen Grenze auf niederländischem Gebiet zwischen den Inseln Schiermonnikoog und Borkum in die Tiefe zu bohren und Leitungen unter dem Meeresboden horizontal auf deutsches Territorium weiterzuführen. Umweltschützer warnen seit Jahren vor den Gefahren der Gasförderung für das Weltnaturerbe.