AfD klagt gegen Zitate im Thüringer Verfassungsschutzbericht

AfD klagt gegen Zitate im Thüringer Verfassungsschutzbericht
Das Verwaltungsgericht Weimar befasst sich mit der Frage nach der Interpretationsfreiheit des Thüringer Verfassungsschutzes in seinen Jahresberichten. Kläger ist der AfD-Landesverband, der Passagen des Berichts von 2021 beanstandet.

Weimar (epd). Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wird seit Dienstag eine Klage des AfD-Landesverbands Thüringen gegen Passagen aus dem Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2021 verhandelt. Die AfD-Klage wendet sich gegen drei einzelne Textpassagen des Berichts. Die Partei will feststellen lassen, dass diese Äußerungen rechtswidrig sind und im Internet gelöscht werden müssen.

In den beanstandeten Passagen wirft der Verfassungsschutz der AfD vor, in Äußerungen prominenter Parteienvertreter zeige sich eine „Form extremistischer Islamfeindschaft“. Außerdem wendet sich die Partei gegen Aussagen, in denen der AfD „Geschichtsrevisionismus“ sowie „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ unterstellt werden.

Der thüringische Verfassungsschutz stufte den Thüringer AfD-Landesverband im Jahr 2021 erstmals als gesichert rechtsextremistisch ein. Die drei beanstandeten Textpassagen sind Teil der Begründung, aus der sich für die Sicherheitsbehörden die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ableitet. Auf die Einstufung an sich wehrt sich die AfD in dem Verfahren nicht.

In der Verhandlung argumentierte die Partei, der Bericht zitiere einzelne Passagen aus längeren Texten. Diese Zitate seien jedoch verkürzt und damit sinnentstellt wiedergegeben worden. Die beanstandeten Texte enthielten rechtswidrige Interpretationen seitens des Verfassungsschutzes. In zentralen Punkten dienten die Zitate als Belege für Aussagen, die in den Texten nicht gemacht worden seien.

So zitiere der Bericht etwa Aussagen des AfD-Landeschefs Björn Höcke zum Volkstrauertag als einen Beleg für den vom Landesamt behaupteten Geschichtsrevisionismus. Höcke betrauere in dem Internetbeitrag den Tod der deutschen Soldaten sowie die Opfer von Flucht und Vertreibung und des grausamen Bombenkrieges. Er schließe seinen Beitrag mit den Worten: „Den Opfern des Weltkrieges. Mögen sie ruhen in Frieden“.

Für AfD-Landessprecher Stefan Möller bietet dieses Zitat keinen Hinweis auf eine geschichtsrevisionistische Haltung. Höcke habe deutsche und andere Opfer betrauert, aber keine Aussage zur Kriegsschuldfrage gemacht, sagte er vor Gericht. So weitreichende Interpretationsfreiheiten des Verfassungsschutzes ließen ihn fürchten, dass künftig jede seiner politischen Aussagen als verfassungsfeindlich ausgelegt werden könnten.

Der Vizepräsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Roger Derichs, hielt in der Verhandlung an den Einschätzungen seiner Behörde fest. Die jährlichen Berichte hätten die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu unterrichten. Es könne von den Autoren nicht erwartet werden, die Berichte als wissenschaftliche Abhandlungen zu verfassen.

Der Verfassungsschutz müsse sich an tatsächlichen Anhaltspunkten orientieren. Dabei werde beispielhaft zitiert und darüber hinaus der gesamte Kontext an Äußerungen der Partei betrachtet. So sei der Beitrag zum Volkstrauertag vor dem Hintergrund zu verstehen, dass die AfD mehrfach eine erinnerungspolitische Wende gefordert habe.

Das Gericht bezeichnete die Frage der Zulässigkeit der beanstandeten Äußerungen als „grenzwertig“. Ein Urteil soll am 27. August verkündet werden.