Weimar (epd). Vor dem Verwaltungsgericht Weimar wird seit Dienstag eine Klage des AfD-Landesverbands Thüringen gegen Passagen aus dem Landes-Verfassungsschutzbericht von 2021 verhandelt. Die AfD-Klage wende sich gegen drei einzelne Textpassagen des Berichts, heißt es in der Klageerhebung. Die Partei will feststellen lassen, dass diese Äußerungen rechtswidrig sind und im Internet gelöscht werden müssen.
In den beanstandeten Passagen wirft der Verfassungsschutz der AfD vor, in Äußerungen prominenter Parteienvertreter zeige sich eine „Form extremistischer Islamfeindschaft“. Außerdem wendet sich die Partei gegen Aussagen, in denen der Partei „Geschichtsrevisionismus“ sowie „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ bescheinigt werden.
Der thüringische Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband im Jahr 2021 erstmals als gesichert rechtsextremistisch ein. Die drei beanstandeten Textpassagen sind Teil der Begründung, aus der sich für die Sicherheitsbehörden die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ableitet. Auf die Einstufung an sich wehrt sich die AfD in dem Verfahren nicht.
In der Verhandlung argumentierte die Partei, die Zitate seien verkürzt und damit sinnentstellend wiedergegeben worden. Der Bericht zitiere einzelne Passagen aus längeren Texten. Die beanstandeten Texte enthielten rechtswidrige Interpretationen des Verfassungsschutzes.
Die Vertreter des Verfassungsschutzes, darunter Vizepräsident Roger Derichs, hielten in der Verhandlung dagegen an den Zitaten und Einschätzungen fest. Mit einem Urteil ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin in den kommenden Tagen zu rechnen.