Halle (epd). Das Landgericht Halle hat am Freitag ein Urteil des Amtsgerichts der Saalestadt gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich bestätigt. Er muss demnach für ein Jahr und sechs Monate in Haft, wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt (AZ: 8c NBs 124/23).
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine höhere Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Beide Forderungen wies das Landgericht zurück. An dem Urteil des Amtsgerichts vom Juli 2023 sei nichts auszusetzen gewesen, hieß es zur Begründung. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten habe die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Liebich war vom Amtsgericht Halle insbesondere wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskrieges und übler Nachrede schuldig gesprochen worden. In das Urteil wurde auch eine Bewährungsstrafe einbezogen, die das Landgericht Halle im Oktober 2022 verhängt hatte. Bereits seit 2016 war der Rechtsextremist mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Steuerhinterziehung.
Seit mehreren Jahren organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen in Halle. Zudem beleidigt er politische Gegner, unter anderem die Grünen-Politikerin Renate Künast. Ebenso ruft er zum Hass gegen Flüchtlinge und Migranten auf.
Das Urteil des Landgerichts ist laut der Gerichtssprecherin noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche Revision beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen.