Auf mehr als zwei Drittel der Renten sind Steuern fällig

Auf mehr als zwei Drittel der Renten sind Steuern fällig

Wiesbaden (epd). Mehr als zwei Drittel der in Deutschland ausgezahlten Renten sind im vergangenen Jahr steuerpflichtig gewesen. Insgesamt 260,5 Milliarden Euro - das ist ein Anteil von 68 Prozent der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Renten - waren steuerpflichtige Einkünfte, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden bekannt gab. Seit 2015 sei der durchschnittliche Besteuerungsanteil um 13 Prozentpunkte gestiegen.

Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2023 Einkommensteuer zahlten, ist den Angaben der Statistikbehörde zufolge wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Die aktuellsten Informationen hierzu nannten die Statistiker für 2020: Damals mussten rund 40 Prozent oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Renteneinkünfte zahlen.

Im vergangenen Jahr erhielten 22,1 Millionen Menschen Rentenzahlungen von insgesamt 381 Milliarden Euro. Das waren laut den Statistikern 121.000 oder 0,6 Prozent mehr als 2022. Die Höhe der gezahlten Renten stieg in diesem Zeitraum um 17,7 Milliarden Euro oder 4,9 Prozent.

Der steigende Anteil steuerpflichtiger Renteneinkünfte geht auf eine Reform aus dem Jahr 2005 zurück, die einen Systemwechsel von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente einläutete. In der Ansparphase werden die Rentenbeiträge demnach schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März dieses Jahres seien die bislang bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert worden, hieß es.

Viele Renten bleiben den Angaben zufolge steuerfrei, wenn keine weiteren Einnahmen wie Mieteinkünfte oder Arbeitseinkommen von Partnern vorliegen und der steuerpflichtige Teil nach relevanten Abzügen damit unterhalb des sogenannten Grundfreibetrags bleibt.