So funktioniert die Synode 2024 in Würzburg

Die ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus
epd-bild/Jens Schlueter
Während der Tagung in Würzburg wählen die Synodalen einen neuen Ratsvorsitz. Die ehemalige Vorsitzende des Rates, Annette Kurschus, war nach der Synode 2023 zurückgetreten.
Der Hintergrund zur Synode
So funktioniert die Synode 2024 in Würzburg
Bei der Synodentagung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 10. bis 13. November in Würzburg wird gewählt. Aber wie funktioniert dieser Prozess eigentlich?

Wahlverfahren für Rat der EKD und Ratsvorsitz

Neben der Nachfolge für die frühere EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus, die ihr Amt Ende vergangenen Jahres aufgegeben hatte, werden noch zwei weitere Plätze in dem 15-köpfigen Leitungsgremium frei. Kurschus' Stellvertreterin, die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs, ist derzeit amtierende Ratsvorsitzende. Sie will sich im November als Ratsvorsitzende für die nächsten drei Jahre bestätigen lassen.

Bei der Wahl der Ratsmitglieder ist laut Grundordnung die bekenntnismäßige und landschaftliche Gliederung der EKD zu berücksichtigen. Zudem ist die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses zu beachten. In einem ersten Schritt bestimmen Synode und Kirchenkonferenz - als Vertretung der 20 evangelischen Landeskirchen - die fehlenden Mitglieder für den Rat. Bei der Ratswahl sind alle 128 Mitglieder der Synode stimmberechtigt sowie die Kirchenkonferenz mit 20 Stimmen.

Gewählt ist, wer mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Sind die drei Mitglieder gewählt, tritt der Rat erstmals zusammen und bestimmt aus seiner Mitte einen Wahlvorschlag für den Ratsvorsitz. Synode und Kirchenkonferenz wählen anschließend in getrennten Wahlgängen mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Personen für den Ratsvorsitz sowie die Stellvertretung. Die Amtszeit des Rates erstreckt sich noch bis 2027.

Meist einmal im Jahr trifft sich mit der EKD-Synode gewissermaßen das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche. Warum eigentlich, und was bedeutet "Synode"?

Gremien der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wird von drei Gremien geleitet: Synode, Kirchenkonferenz und Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangige Gremien, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in den 20 Landeskirchen wider.

SYNODE: Das Kirchenparlament repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode besteht aus 128 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 100 durch die Synoden der 20 Landeskirchen gewählt, 28 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Maximal die Hälfte der Kirchenparlamentarier dürfen Theologen sein. Seit 2021 sollen mindestens 20 der 128 Synodalen am 1. Januar des Jahres, in dem die Amtszeit der Synode beginnt, zwischen 18 und 26 Jahren jung sein. Geleitet wird die EKD-Synode von einem Präsidium, dem ein oder eine Präses vorsitzt. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten. Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die EKD-Synode den Rat und aus dessen Mitte die Person für den Ratsvorsitz.

RAT: Er ist das mit einer "Regierung" vergleichbare Leitungsgremium. "Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig", bestimmt die Kirchenverfassung. Von den 15 Mitgliedern des Rates werden 14 gemeinsam von der Synode und der Kirchenkonferenz für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die oder der Synodenpräses ist automatisch Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam Ratsvorsitz und Stellvertretung. In der Praxis vertritt der oder die Ratsvorsitzende die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit.

KIRCHENKONFERENZ: Ihr gehören je zwei Vertreter aus den Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen an. In der Regel sind das der oder die leitende Geistliche und der leitende Jurist einer Landeskirche. Die Kirchenkonferenz ist das mit dem Bundesrat vergleichbare Organ, mit dem die Landeskirchen direkt Einfluss nehmen, etwa indem sie an der Gesetzgebung und der Ratswahl mitwirkt. Den Vorsitz in der Kirchenkonferenz, die in der Regel viermal im Jahr zusammentritt, hat stets der oder die Ratsvorsitzende.