Leipzig, Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch in Leipzig zum Fall einer 2022 verurteilten ehemaligen Zivilangestellten des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig verhandelt. Die heute 98-Jährige hatte gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe Revision eingelegt.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes wollte nach Angaben des BGH in Karlsruhe grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord klären. Laut Generalbundesanwalt wirft die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager auf, das nicht zugleich ein reines „Vernichtungslager“ gewesen ist. Eine Entscheidung soll am 6. oder am 20. August verkündet werden (5 StR 326/23).
Die Frau war im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Laut Anklage war die Frau von 1943 bis 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Sekretärin und Stenotypistin arbeitete. Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt.
Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass Irmgard F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.