"König von Deutschland" erneut vor Gericht

"König von Deutschland" erneut vor Gericht
Der Gründer des Fantasiestaats "Königreich Deutschland", Peter Fitzek, steht seit Montag in Dessau-Roßlau erneut vor Gericht. In dem Berufungsverfahren geht er gegen ein Urteil wegen Körperverletzung und Beleidigung vom Juli 2023 gegen ihn vor.

Dessau-Roßlau (epd). Der als selbsternannter „König von Deutschland“ bekannte Peter Fitzek hat am Montag vor dem Landgericht Dessau-Roßlau eine Einstellung seines Verfahrens beantragt. Wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, argumentierte Fitzek, als König sei er der deutschen Justiz nicht unterworfen. Er sei stattdessen souverän und genieße die Immunität seines Königreichs.

Der Antrag habe sich über rund drei Stunden hingezogen, sagte der Sprecher. Deshalb habe das Gericht am Montag noch nicht mit der Beweisaufnahme beginnen können. Vermutlich werde die Kammer am Mittwoch über den Antrag entscheiden. Ob dann wie geplant ein Urteil fallen werde, sei daher unklar. Es sei zudem bereits absehbar, dass der Angeklagte von seinem Recht auf ein letztes Wort umfassend Gebrauch machen werde.

In der Berufungsverhandlung geht der 58-jährige Fitzek gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom Juli 2023 vor (AZ: 4 NBs 394 Js 11964/22). Das Gericht hatte ihn im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand gestoßen und ihr dann einen Fußtritt versetzt hatte. Zwei Männer, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, hatte er als „Faschistenschweine“ beschimpft. Landrat Christian Tylsch (CDU) erteilte Fitzek anschließend Hausverbot.

Aufgrund der hohen Zahl an Zuschauern musste der Prozess am Montag kurzfristig in einen größeren Saal verlegt werden. Laut Gerichtssprecher Frank Straube ist noch unklar, ob sich der Angeklagte zum Tathergang äußern wird. Hier habe es offenbar zwischen ihm und seinem Verteidiger eine Uneinigkeit gegeben. Da es sich um ein Berufungsverfahren handle, gebe es eine erneute Beweisaufnahme.

Zudem habe Fitzek einen neuen Verteidiger ins Spiel gebracht. Dabei handelt es sich demnach um einen Volljuristen und ehemaligen Rechtsanwalt, der als Rechtsbeistand für die fremdenfeindliche „Pegida“-Bewegung tätig war. Im Jahr 2022 hat er seine Anwaltszulassung zurückgegeben.

Fitzek bezeichnet sich selbst als Oberhaupt der Gruppierung „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Der von Fitzek 2012 in Wittenberg gegründete Fantasiestaat lehnt die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik ab. Er stand auch in den Vorjahren bereits mehrfach vor Gericht, unter anderem wegen illegaler Bankgeschäfte. 2018 musste er eine Haftstrafe antreten.

Nach eigenen Angaben verfügt das „Königreich“ über mehr als 6.000 Anhängerinnen und Anhängern. Laut Verfassungsschutz handelt es sich damit um eine der mitgliederstärksten „Reichsbürger“- und Selbstverwalter-Gruppierung bundesweit. Die „Reichsbürger“ behaupten, dass das 1871 entstandene Deutsche Reich nach dem Zweiten Weltkrieg nicht untergegangen ist. Sie erkennen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik nicht an.