Dessau-Roßlau (epd). Der als selbsternannter „König von Deutschland“ bekannte Peter Fitzek hat am Montag vor dem Landgericht Dessau-Roßlau eine Einstellung seines Verfahrens beantragt. Wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, argumentierte Fitzek, als König sei er der deutschen Justiz nicht unterworfen. Er sei stattdessen souverän und genieße die Immunität seines Königreichs.
In der Berufungsverhandlung geht der 58-jährige Fitzek gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom Juli 2023 vor (AZ: 4 NBs 394 Js 11964/22). Das Gericht hatte Fitzek im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand gestoßen und ihr dann einen Fußtritt versetzt hatte. Zwei Männer, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, hatte er als „Faschistenschweine“ beschimpft. Landrat Christian Tylsch (CDU) erteilte Fitzek anschließend Hausverbot.
Fitzek bezeichnet sich selbst als Oberhaupt der Gruppierung „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Der von Fitzek 2012 in Wittenberg gegründete Fantasiestaat lehnt die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik ab. Nach eigenen Angaben verfügt das „Königreich“ über mehr als 6.000 Anhängerinnen und Anhänger.
Peter Fitzek stand auch in den Vorjahren bereits mehrfach vor Gericht, unter anderem wegen illegaler Bankgeschäfte. 2018 musste er eine Haftstrafe antreten.