Köln (epd). Der CDU-Politiker Thorsten Frei hält Abschiebungen nach Syrien grundsätzlich für möglich. Die pauschalierte Sichtweise, wonach Menschen aus dem Bürgerkriegsland in der Regel einen sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland zugewiesen bekommen, sei aus seiner Sicht falsch, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag am Montag im Deutschlandfunk. Es müsse individuell geprüft werden, ob ein Schutzinteresse besteht und ein Abschiebeverbot ausgesprochen werden muss.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hatte kürzlich einen subsidiären Schutz für einen 2014 nach Deutschland eingereisten Syrer abgelehnt. In Syrien bestehe für Zivilpersonen keine allgemeine Gefahr mehr für Leib und Leben. Die bewaffneten Auseinandersetzungen und Anschläge erreichen nach Einschätzung des Gerichts kein solches Niveau mehr, dass Zivilisten „beachtlich wahrscheinlich“ damit rechnen müssten, dadurch getötet oder verletzt zu werden.
Frei nannte die Sichtweise des Gerichts „sehr plausibel und glaubwürdig“. Angesichts des Urteils dürfe das Auswärtige Amt „nicht stoisch bei seiner Haltung bleiben, sondern muss auch die eigene Haltung überprüfen“.
Das von der Grünen-Politikerin Annalena Baerbock geführte Auswärtige Amt sieht in Syrien weiter Sicherheitsprobleme. „In allen Landesteilen Syriens kommt es weiterhin zu Kampfhandlungen unterschiedlicher Intensität. Zudem liegen glaubwürdige Berichte über teils schwerste Menschenrechtsverletzungen vor, darunter Folterpraktiken und Hinrichtungen, von denen in der Vergangenheit auch schon Rückkehrer betroffen waren“, zitierte die „Bild am Sonntag“ aus einem Papier des Außenministeriums. Daher kämen auch die Vereinten Nationen weiter zu der Einschätzung, „dass die Bedingungen für eine sichere Rückkehr von Geflüchteten nicht gegeben sind“.