Bonn, Neu-Delhi (epd). Die Unesco hat das Residenzensemble Schwerin zum Weltkulturerbe ernannt. „Die Anlage, die das Schweriner Schloss und über 30 weitere historische Gebäude und Gärten umfasst, zeugt von der letzten Blüte höfischer Kultur und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts“, erklärte die deutsche Unesco-Kommission am Samstag in Bonn zur Entscheidung des Welterbekomitees in Neu-Delhi. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sprach von einem Glückstag für die Stadt und ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Das Zusammenspiel der Baustile, Gebäude und Parks füge sich in Schwerin zu einem harmonischen Gesamtkunstwerk, erläuterte die Unesco. Mit dem Residenzensemble stehen künftig 54 Stätten in Deutschland auf der Welterbeliste, weltweit sind es mehr als 1.100. Zuletzt waren am Freitag die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine zum Weltkulturerbe ernannt worden.
Die Präsidentin der Deutschen Unesco-Kommission, Maria Böhmer, sagte, das Schweriner Ensemble „ist nicht nur ein architektonisches Meisterwerk, sondern steht auch für die lebendige Verbindung von Geschichte und Gegenwart.“ Als Sitz des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern sei das Schloss heute ein Symbol unserer Demokratie.
Ministerpräsidentin Schwesig erklärte: „Wir werden die Chance nutzen, um Schwerin noch bekannter zu machen, auch international.“ Auch Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) kündigte an: „Schwerin wird als Punkt auf der Weltkarte sichtbarer und kann diese internationale Bekanntheit touristisch und als Standortfaktor nutzen.“
Die Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, erklärte: „Ich freue mich sehr, dass mit dem Schweriner Dom, der Pauls- und der Schelfkirche sowie dem Sitz der Landesbischöfin und der Schweriner Außenstelle des Landeskirchenamtes in der Münzstraße auch mehrere kirchliche Orte zum als Welterbe anerkannten Residenzensemble gehören.“
Zum Residenzensemble gehören 37 Gebäude, Plätze und Gärten. Dabei handelt es sich neben dem Schloss um Burggarten und Schlossgarten, Hoftheater, Museum, Großherzogliches Amtshaus, Herzogliche Dampfwäscherei, Marstall und Marstallhalbinsel, Offizierskasino, Landeshauptarchiv, drei Hoflieferanten sowie Dom und Schelfkirche St. Nikolai, die auch als Grablege der Herzöge dienten.
Das Residenzensemble entstand überwiegend im 19. Jahrhundert. Das Residenzschloss ist der historische Geburtsort Schwerins. Es war Regierungssitz, Festung und Residenz des Hauses Mecklenburg und ist seit 1990 Sitz des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern. Durch seine Insellage verbinde das Schloss die Stadt und die umliegenden Gärten und Naturräume.
Für die Aufnahme in die Welterbeliste müssen zehn Kriterien erfüllt werden. So muss die Einzigartigkeit und historische Echtheit sowie ein Managementplan für die Zukunft gewährleistet sein.