Berlin (epd). Vor dem Hintergrund der Migrationsdebatten sorgt sich das Deutsche Institut für Menschenrechte um den Rückhalt der Genfer Flüchtlingskonvention in der deutschen Politik. Politische Debatten über die Auslagerung von Asylverfahren in sogenannte sichere Drittstaaten und die Fokussierung auf die Begrenzung der Zahl von Asylsuchenden gefährdeten die Konvention, erklärte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland und Europa des Instituts, Nele Allenberg, am Freitag in Berlin.
In Deutschland zeugten die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidenten- und Innenministerkonferenz von einer mangelnden Bereitschaft, „zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu stehen“, ergänzte sie.
Das Institut betonte, Kernstück des Flüchtlingsschutzes sei das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Refoulement-Verbot). Niemand, dem im Herkunftsland Verfolgung droht, dürfe demnach dorthin abgeschoben werden. Aus dem Refoulement-Verbot leite sich zudem die Verpflichtung ab, effektive und faire Asylverfahren einzurichten, „um auszuschließen, dass ein Mensch in den ihn verfolgenden Herkunftsstaat zurückgeführt wird“.
Bund und Länder sowie die Innenministerinnen und -innenminister diskutieren und prüfen seit Monaten die Möglichkeit, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, um damit die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland zu begrenzen. Die Frage, wie menschenrechtliche Standards, wie sie die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreibt, bei Asylverfahren in Drittstaaten garantiert werden können, ist einer von zahlreichen Kritikpunkten an solch einem Modell.
Das Genfer „Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge“ ist die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Die Konvention wurde am 28. Juli 1951 am europäischen Hauptsitz der UN in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland war einer der ersten Unterzeichner.