München (epd). Bayern gibt sich als letztes Bundesland ein eigenes Ladenschlussgesetz. Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) erläuterte am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München, die generell zulässigen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr an den Werktagen Montag bis Samstag blieben erhalten. „Sonn- und Feiertagsöffnungen bleiben weiter die absolute Ausnahme.“ Allerdings können digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Ladenfläche sieben Tage die Woche öffnen - nach Erlaubnis durch die Kommune sogar rund um die Uhr. Personaleinsatz an Sonntagen lässt das Gesetz in diesen Supermärkten nicht zu.
Bis zu acht verkaufsoffene Event-Abende bis 24 Uhr sollen möglich sein. Diese können - anders als bisher - ohne Anlass stattfinden, die Kommunen entscheiden darüber „selbst und individuell“, sagte Scharf. Ferner soll jeder Einzelhändler bis zu vier individuelle Verkaufsabende per „einfacher Anzeigepflicht“ veranstalten dürfen. Das klassische Beispiel dafür sei der Buchhändler, der nach einer Lesung noch Bücher verkaufen möchte. Neu geregelt werden soll auch das Sonntagsöffnungs-Privileg für die Tourismus- und Wallfahrtsorte in den nächsten Jahren.
Bayern hat bislang die restriktivsten Ladenöffnungszeiten - dort gilt bislang das Bundesladenschlussgesetz von 1956. Alle anderen Bundesländer haben bereits eigene Ladenschlussgesetze, in etlichen Bundesländern sind Ladenöffnungszeiten an Werktagen bis 22 Uhr seit Jahren möglich, ebenso Sonntagsöffnungszeiten.