Düsseldorf (epd). Dank staatlicher Entlastung erreichen viele deutsche Haushalte in diesem Jahr die Kaufkraft aus der Zeit vor dem Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Teuerung. Unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und Zahlungen aus dem Kindergeld hätten die meisten Arbeitnehmerhaushalte in Deutschland „heute mindestens so viel Netto vom Brutto wie 2021“, teilte das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am Donnerstag in Düsseldorf mit.
Doch ausgerechnet Familien mit Kindern im mittleren Einkommensbereich würden durch die Veränderungen bei Steuern, Abgaben und Kindergeld etwas schlechter gestellt - zumindest, wenn man alle Zahlungen einschließlich des Kinderbonus 2021 berücksichtige, erklärte das IMK. Dagegen sei die Steuer- und Abgabenbelastung für praktisch alle Single- und Paarhaushalte ohne Kinder entweder weitgehend unverändert geblieben oder gefallen.
Die Bundesregierung habe seit ihrem Amtsantritt 2021 die sogenannte kalte Progression - also sinkende Netto-Einkommen trotz Lohnerhöhungen - für die meisten Haushalte vollständig ausgeglichen und für viele Haushalte sogar überkompensiert. Dass dabei Haushalte mit sehr hohen Einkommen vergleichsweise stark profitierten, während Mittelschicht-Familien Einbußen erlitten, kritisierten die Forscherinnen und Forscher allerdings als „Schieflage“.
Alleinerziehende und Paarfamilien mit Kindern und mittleren Einkommen hätten stärker an Kaufkraft eingebüßt, weil „sich bei diesen Familien die Entlastungen bei der Einkommensteuer relativ wenig auswirken, die Erhöhung der Beitragssätze in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung hingegen relativ stark zu Buche schlägt, während die Erhöhung des Kindergeldes im Untersuchungszeitraum sehr deutlich unterhalb der Inflation lag“, erklärten die Studienverantwortlichen. Wenn die Bundesregierung Familien mit niedrigeren bis mittleren Einkommen stärker entlasten wolle, sei dafür am besten eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes geeignet.
Familien mit höherem Einkommen profitierten hingegen tendenziell vom jährlich angepassten Kinderfreibetrag, der seit 2021 um elf Prozent angehoben worden sei „und damit deutlich stärker als das Kindergeld“. Entscheidend sei aber, dass sich die erhöhten Beitragssätze nur für den Teil des Einkommens unter der Beitragsbemessungsgrenze auswirkten und Haushalte mit hohen Einkommen davon profitierten, dass für ihr zusätzliches Einkommen keine zusätzlichen Beiträge abzuführen seien.