Finanzämter melden Höchstwert bei Erbschaften und Schenkungen

Finanzämter melden Höchstwert bei Erbschaften und Schenkungen
Das Statistische Bundesamt verzeichnet knapp 20 Prozent mehr Erbschaften und Schenkungen. Die Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungssteuer wachsen mit einem Plus von weniger als 4 Prozent allerdings weniger deutlich als das übertragene Vermögen.

Wiesbaden (epd). Im vergangenen Jahr haben die bei den Finanzämtern angemeldeten Erbschaften und Schenkungen nach Angaben des Statistischen Bundesamts einen Höchstwert erreicht. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 Prozent auf 121,5 Milliarden Euro, wie das Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Die Partei Die Linke und der Gewerkschaftsbund forderten, dass der Staat besser steuerlich beteiligt werden müsse, um mehr Geld für das Gemeinwohl zu erhalten.

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg den Angaben der Statistikbehörde zufolge um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen den Angaben zufolge auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro. Insbesondere wurde 2023 mehr Betriebsvermögen mittels Erbschaften und Schenkungen übertragen. Der Wert betrug 29,8 Milliarden Euro, was einem Plus von 81,3 Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor entspricht.

Das Bundesamt wies darauf hin, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik keine Informationen über alle Vermögensübertragungen liefert. Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen lägen innerhalb der Freibeträge, so dass in der Regel keine Steuer festgesetzt wird und sie nicht in der Statistik enthalten sind.

Die Vorsitzende der Partei Die Linke, Janine Wissler, sagte, die Rekordsummen zeigten, dass die bestehende Erbschaftsteuerregelung unfair sei. Privatvermögen wüchsen auf Kosten der Allgemeinheit, Milliarden könnten nahezu steuerfrei verschenkt oder vererbt werden. Steuerschlupflöcher müssten daher geschlossen werden. Wissler forderte darüber hinaus die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, um auch bereits weitergegebenes Vermögen dem Fiskus zugänglich zu machen.

Stefan Körzell, Mitglied im Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds, drang auf eine höhere Erbschaftsteuer. „Länder und Kommunen können auf diese Einnahmen nicht verzichten, wenn sie in die öffentliche Infrastruktur und den wirtschaftlichen Strukturwandel investieren und somit Arbeitsplätze sichern wollen“, sagte er.