Berlin (epd). Am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag die Verhandlung über eine weitere Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung begonnen. Der Umweltverband will erreichen, dass die Regierung ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt. Konkret wirft die Umwelthilfe der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. (AZ: OVG 11 A 16/20)
Die Umweltorganisation betonte vor Gericht, die Maßnahmen im nationalen Luftreinhalteprogramm reichten nicht aus, um sämtliche Reduktionsziele für 2025 und für 2030 sicher einzuhalten. Zudem habe die Regierung viele in ihren Prognosen bereits eingerechnete Maßnahmen abgesagt oder abgeschwächt.
Das Heizungsgesetz etwa beschränke Holzheizungen mit einem hohen Ausstoß an Feinstaub nicht und schreibe keine verpflichtende Abgasreinigung vor. Die Abgasnorm Euro 7 sehe entgegen der Planung keine Verschärfungen für Pkw vor. Das führe zum Ausstoß von mehr Schadstoffen, insbesondere des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid. Die Umwelthilfe will unter anderem eine Senkung des Ausstoßes von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub erreichen.
Die Bundesregierung hatte im Mai per Kabinettsbeschluss das im Jahr 2019 beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm aktualisiert. Sie geht davon aus, dass die Maßnahmen ausreichen, um die Reduktionsverpflichtungen zu erfüllen. Die Deutsche Umwelthilfe versucht derzeit mit einer Reihe von Klagen, die Bundesregierung zu einem konsequenteren Klimaschutz zu verpflichten.
Sie kritisiert im aktuellen Verfahren, dass der Projektionsbericht 2023 des Bundesumweltamtes über den Ausstoß von Treibhausgasen Grundlage der Aktualisierung des Luftreinhalteprogramms war, nicht aber der zu dem Zeitpunkt bereits vorliegende Bericht für 2024. Die Verteidigung argumentiert, es sei schwierig oder unmöglich gewesen, aktuelle Daten für die Aktualisierung des Luftreinhalteprogramms zu erhalten. Daten der betreffenden Berichte müssten aufbereitet werden, bevor sie verwendet werden könnten. Das hätte mehrere Monate gedauert. Ferner sei festgestellt worden, dass der Projektionsbericht 2024 „keine relevanten Abweichungen für diesen Bereich ergab“.
Mit einer Neuabschätzung hätte es laut Verteidigung Verzögerungen und ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegeben. Umwelthilfe-Anwältin Caroline Douhaire nannte es daraufhin nicht zielführend, „irgendetwas“ zu beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Nach Darstellung der Verteidigung handelt es sich beim Luftreinhalteprogramm um ein „beschreibendes Programm“. Dessen Maßnahmen seien nicht verbindlich. Im Zusammenhang mit der Euro-7-Abgasnorm argumentierte die Verteidigung, dass für die Bewertung nicht einzelne Maßnahmen betrachtet werden müssten, sondern deren Gesamtheit.