Berlin (epd). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das novellierte Klimaschutzgesetz ausgefertigt. In seiner Prüfung sei er zu dem Ergebnis gekommen, „dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist“, teilte das Bundespräsidialamt am Montag in Berlin mit. Umweltverbände haben Verfassungsbeschwerden gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes angekündigt, sollte Steinmeier es unterzeichnen.
Der Bundestag hatte die Änderung des Gesetzes Ende April beschlossen. Das Regelwerk nimmt künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht. Anders als bisher sollen Ministerien, die die Klimaziele in ihrem Bereich reißen, auch nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden. Der Bundesrat billigte die Reform im Mai. Bislang fehlte aber noch die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten.
Umweltschutzverbände sehen in der Änderung eine Entkernung des ursprünglichen Klimaschutzgesetzes und fürchten, dass Deutschland seine Klimaziele damit nicht einhalten kann. Verfassungsbeschwerden angekündigt hatten im Juni die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz und der Solarenergie-Förderverein.