Berlin (epd). Am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag die Verhandlung über eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung begonnen. Der Umweltverband will damit erreichen, dass die Regierung ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt. Konkret wirft die Umwelthilfe der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. (AZ: OVG 11 A 16/20)
Die Maßnahmen im Nationalen Luftreinhalteprogramm reichten nicht aus, um sämtliche Reduktionsziele für 2025 und 2030 sicher einhalten zu können, begründet die Umweltorganisation ihre Klage. Zudem habe die Regierung viele in ihren Prognosen bereits eingerechnete Maßnahmen abgesagt oder abgeschwächt.
Das Heizungsgesetz etwa beschränke Holzheizungen mit einem hohen Ausstoß an Feinstaub nicht und schreibe keine verpflichtende Abgasreinigung vor. Die Abgasnorm Euro 7 sehe entgegen der Planung keine Verschärfungen für Pkw vor. Das führe zum Ausstoß von mehr Schadstoffen, insbesondere des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid. Die Umwelthilfe will unter anderem eine Senkung des Ausstoßes von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub erreichen.
Die Bundesregierung hatte im Mai mit einem Kabinettsbeschluss das im Jahr 2019 beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm aktualisiert. Sie geht davon aus, dass die von ihr beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Reduktionsverpflichtungen zu erfüllen. Die Deutsche Umwelthilfe hält das Gesetz auch nach der Aktualisierung für ungenügend.