Mainz (epd). Pro-palästinenische Social-Media-Beiträge des Fußball-Profis Anwar El Ghazi waren kein hinreichender Grund für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Bundesligaverein 1. FSV Mainz 05. Das Arbeitsgericht Mainz erklärte die im November 2023 gegen den Niederländer ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam.
Seine Äußerungen seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Trotz gebotener Rücksichtnahme auf die Interessen des Vereins sei auch El Ghazis öffentlicher Widerspruch gegen eine Vereins-Pressemeldung hinzunehmen. Das Gericht sprach dem Sportler ausstehende Gehälter und Sonderzahlungen im Umfang von knapp 1,5 Millionen Euro zu.
Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte El Ghazi auf der Plattform Instagram unter anderem die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein“) gepostet. Diese Parole wird auch von radikalen Organisationen verwendet, die das Existenzrecht Israels bestreiten. In der Folge hatte Mainz 05 den Spieler zunächst freigestellt, den Konflikt nach einer vermeintlichen Reueerklärung jedoch für beigelegt erklärt.
El Ghazi reagierte mit einem weiteren Social-Media-Post, in dem er den Tod jeglicher Zivilisten, Antisemitismus, Besatzung, „Apartheid“ und „Völkermord“ gleichermaßen verurteilte. Weil er in der Erklärung zugleich zurückwies, er habe sich von seinen bisherigen Ansichten distanziert, sprach der Bundesligaverein eine fristlose Kündigung aus.
Auf die Kündigungsschutzklage hatte Mainz 05 mit einer sogenannten Widerklage reagiert, in der der Verein von El Ghazi die Zahlung von mehr als 500.000 Euro fordert. Die Summe setzt sich aus einer Vertragsstrafe und aus der Rückforderung einer „Vorausvergütung“ zusammen. Die Widerklage wurde vom Arbeitsgericht komplett zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung vor dem rheinland-pfälzischen Landesarbeitsgericht möglich.