Katholische Kirche nimmt weniger Kirchensteuern ein

Geldstapel vor Kreuz und Bibel
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Der Rückgang der katholischen Kirchensteuern von rund 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr begründet sich durch Austritte und Sterbefälle.
Fast 5 Prozent Rückgang
Katholische Kirche nimmt weniger Kirchensteuern ein
Laut einer neuen Statistik hat die katholische Kirche im vergangenen Jahr deutlich weniger Kirchensteuern eingenommen als im Jahr zuvor.

Das Kirchensteueraufkommen betrug 2023 rund 6,52 Milliarden Euro, wie aus einer Statistik der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hervorgeht, die sie auf ihrer Internetseite veröffentlichte. Das entspricht einem deutlichen Rückgang in Höhe von rund 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in dem die 27 katholischen Bistümer eine Rekordsumme von 6,85 Milliarden Euro eingenommen hatten.

Durch die Teuerung lässt auch die Kaufkraft der Kirchensteuereinnahmen nach. Inflationsbereinigt sanken die Einnahmen auf 4,22 Milliarden, wie aus der Statistik der Bischofskonferenz hervorgeht. Ende Juni hatte die Bischofskonferenz ihre Mitgliederzahlen veröffentlicht. Demnach verlor die katholische Kirche durch Austritte und Sterbefälle knapp 600.000 Mitglieder. In Deutschland gehören nun noch knapp 46 Prozent der Menschen der evangelischen oder katholischen Kirche an.

Die evangelische Kirche hatte bereits im Mai ihre Mitgliederstatistik veröffentlicht. Auch sie verlor demnach knapp 600.000 Mitglieder. Die Kirchensteuereinnahmen der 20 evangelischen Landeskirchen sanken um 5,3 Prozent im Vorjahresvergleich auf gut 5,91 Milliarden Euro.

Anders als in den vergangenen Jahren macht sich der Mitgliederrückgang nun auch bei den Einnahmen aus der Kirchensteuer bemerkbar, die eine Haupteinnahmequelle für die Kirchen sind. Trotz sinkender Mitgliederzahlen hatten die Kirchen im Jahr 2022 noch Rekordeinnahmen aus der Kirchensteuer verzeichnet. Die Kirchensteuer ist an die Einkommenssteuer gekoppelt und beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer, in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent. Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben.