Koblenz (epd). Wenn eine verbeamtete Lehrerin gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung und zur Verfassungstreue verstößt, muss sie laut einem Gerichtsurteil aus dem Dienst entlassen werden. Beamte verletzten ihre Treuepflicht, wenn sie bei Demonstrationen und in den sozialen Medien Staatsorgane nicht nur kritisierten, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamierten, ihnen die Legitimation absprächen und etwa zum gewaltsamen Sturz aufforderten, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem am Mittwoch in Koblenz veröffentlichten Urteil. Diese Verpflichtung gelte gleichermaßen für das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten des Beamten. (AZ: 3 A 10684/23.OVG)
Im konkreten Fall habe die Beamtin bei Demonstrationen in den Jahren 2018 und 2019 gegen ihre Verfassungstreuepflicht verstoßen, erklärte das Gericht. So habe sie etwa von einem „angeblichen Rechtsstaat“ gesprochen und davon, dass der Staat den Bürgern ihr Recht auf Meinungsfreiheit nehme. Auch habe sie einen Internetbeitrag geteilt, der Selbstjustiz in Form der Todesstrafe befürworte und die Tötung von unliebsamen Personengruppen gutheiße.
Die Förderschullehrerin war in der Vergangenheit nach dem Mord an einer Teenagerin in Kandel durch deren aus Afghanistan stammenden Ex-Freund als Wortführerin rechtsgerichteter Demonstrationen aufgetreten. Bereits 2020 hatte die Aufsichtsbehörde ADD angeordnet, dass sie keine Kinder mehr unterrichten dürfe. Das Verwaltungsgericht Trier entfernte sie im vergangenen Jahr aus dem Dienst. (AZ.: 3 K 2287/22.TR)
Die Lehrerin war gegen die Entscheidung in Berufung gegangen. Das Oberverwaltungsgericht wies diese zurück. Ihre Entlassung aus dem Dienst sei unausweichlich. Es gehöre zur Kernpflicht eines jeden Beamten, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.
Der Senat sei überzeugt, dass „die objektiv festgestellten Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht auch Ausdruck der Persönlichkeit der Beamtin“ seien. Verbale Entgleisungen in Bezug auf das Thema Migration wie „grenzenloser Import von Mord und Totschlag“, „Umvolkung“, „Blutspur“ oder „Genozid“ ziehen sich dem Gericht zufolge durch ihr gesamtes politisches Engagement.