Gericht: Hitlergruß auch mit linkem Arm strafbar

Gericht: Hitlergruß auch mit linkem Arm strafbar

Hamm (epd). Wer mit dem linken und nicht mit dem rechten Arm einen Hitlergruß macht, begeht laut einem Gerichtsbeschluss auch damit eine Straftat. Denn der Hitlergruß stelle unabhängig vom genutzten Arm eine verbotene nationalsozialistische Grußform dar, erklärte das Oberlandesgericht Hamm am Montag. Das Verbot von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen solle dafür sorgen, dass diese aus dem politischen Leben in Deutschland grundsätzlich verschwinden. Auf die Absichten beim Zeigen eines solchen Grußes komme es nicht an, unterstrich das Gericht. (AZ: 4 ORs 71/23)

Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes aus Bremen. Der Angeklagte hatte den Angaben zufolge im Jahr 2022 am Rande eines G7-Treffens in Münster Demonstranten aus dem linken Spektrum provozieren wollen. Demnach hatte er sich eine schwarz-weiß-rote Reichsflagge an die Brust geheftet, mit der rechten Hand auf diese geschlagen und mit dem linken Arm zweimal den Hitlergruß gezeigt. Vor dem Landgericht Münster hatte er erklärt, gewusst zu haben, dass es strafbar sei, mit dem rechten Arm den Hitlergruß zu zeigen. Deswegen habe er absichtlich den linken Arm benutzt, weil er gedacht habe, dass das nicht verboten sei.

Dem hatten bereits das Amtsgericht Münster (AZ.: 52 Cs 8/23) und das Landgericht Münster (AZ.: 5 NBs 82/23) widersprochen und ihn in erster und zweiter Instanz verurteilt. Das Landgericht hatte eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro angeordnet. Dieser Entscheidung schloss sich das Oberlandesgericht Hamm an und verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet.