Halle (epd). Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke ist am Montag vom Landgericht Halle erneut wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro verurteilt worden. Die fünfte Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Höcke die verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP im Dezember 2023 bei einer AfD-Veranstaltung in Gera verwendet hatte.
Die Geldstrafe beträgt 130 Tagessätze zu je 130 Euro. Höcke hatte bei der Rede „Alles für“ gerufen und das Publikum mit Gesten animiert, „Deutschland“ zu ergänzen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel betonte bei der Urteilsbegründung, es sei dabei unerheblich, ob der SA-Spruch bekannt gewesen sei oder nicht. Ausschlaggebend sei, dass die SA als verfassungswidrige Organisation einzustufen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Auch plädierte Oberstaatsanwalt Benedikt Bernzen für ein Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter für zwei Jahre.
Die Verteidiger von Höcke plädierten dagegen auf Freispruch. Höcke hatte in seinem Schlusswort angekündigt, bei einer Verurteilung in Revision gehen zu wollen, gegebenenfalls auch bis zum Europäischen Gerichtshof.
Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker bereits im Mai in einem ähnlichen Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Er hatte im Mai 2021 bei einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt denselben Slogan verwendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollten beide Urteile rechtskräftig werden, würde eine Gesamtstrafe gebildet, die unter der Summe der beiden einzelnen Geldstrafen liegen würde, sagte der stellvertretende Gerichtssprecher Wolfgang Ehm im Anschluss.
In seiner Urteilsbegründung trat Richter Stengel dem Vorwurf Höckes entgegen, er sei Opfer einer „politischen Justiz“. Dabei verwies Stengel auf etliche Beispiele politisch motivierter Urteile aus DDR-Zeiten, die er als Vorsitzender der Rehabilitationskammer am Landgericht zu beurteilen hatte.
Die Verteidigung hatte unter anderem argumentiert, dass der Spruch „Alles für Deutschland“ auch schon vor der NS-Zeit und danach von unterschiedlichen politischen Lagern verwendet wurde. Dies wollten Höckes Anwälte unter anderem mit Hilfe von Sachverständigen, Zeitungsartikeln und Ausschnitten aus einer TV-Sendung darlegen.
Allerdings lehnte die Kammer am Montag, dem letzten der drei Verhandlungstage, fast alle Beweisanträge ab. Auch dem Hinweis der Verteidigung, dass Höcke als Landtagsabgeordneter Schutz vor Strafverfolgung genieße, trat der Vorsitzende Richter mit dem Argument entgegen, die Höcke zur Last gelegte Äußerung habe keinen Bezug zur parlamentarischen Arbeit gehabt. Die Verteidigung hatte deshalb sogar eine Aussetzung des Prozesses ins Spiel gebracht, um die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.
Höcke warf zum Abschluss der Verhandlung der Staatsanwaltschaft „Stimmungsmache“ vor. Ihm solle ein Maulkorb verpasst werden. Die Verteidigung sprach von einer „Gespensterdebatte“.