Bremen (epd). Das erneute Berufungsverfahren im Falle des umstrittenen Bremer Pastors Olaf Latzel beginnt am 28. August vor dem Bremer Landgericht. Bisher seien vier Verhandlungstage angesetzt, bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage. Die weiteren Verhandlungen seien für den 3., 6., und 10. September angesetzt. Bisher seien weder Zeugen noch Sachverständige geladen.
Der Seelsorger der evangelisch-konservativen Bremer St.-Martini-Gemeinde hatte sich in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ im Oktober 2019 abfällig über die Gender-Bewegung und Homosexuelle geäußert. Das Bremer Amtsgericht hatte ihn aufgrund dieser zeitweise auch im Internet veröffentlichten Einlassungen im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. In der nächsten Instanz hatte ihn das Landgericht in einer Berufung freigesprochen - mit der Begründung, seine Worte seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.
Dagegen hatte wiederum die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht der Hansestadt Revision eingelegt und Erfolg gehabt. Das Gericht monierte, das Urteil zum Freispruch sei lückenhaft gewesen. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes ging das Verfahren zurück an das Landgericht und muss dort von einer anderen Berufungskammer neu aufgerollt werden.
Vor etwa 30 Ehepaaren hatte der Pastor gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Er warnte vor einer „Homolobby“. Und auch: „Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch.“ Eine Tonaufnahme davon war mit Zustimmung des Pastors auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden. Später wurde der Mitschnitt gelöscht, Latzel bat für seine Worte um Entschuldigung.