Klimaschutz: Umweltverbände ziehen vor Bundesverfassungsgericht

Klimaschutz: Umweltverbände ziehen vor Bundesverfassungsgericht

Berlin (epd). Mehrere Umweltverbände haben Verfassungsbeschwerden gegen das reformierte Bundesklimaschutzgesetz angekündigt. Sie erklärten am Mittwoch in Berlin, sobald Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterschreibe, würden drei Beschwerden eingereicht. Das novellierte Klimaschutzgesetz ist beschlossen, aber noch nicht vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Den Verfassungsbeschwerden haben sich Einzelklägerinnen und -kläger angeschlossen.

Die Klima-Aktivistin Luisa Neubauer sagte: „Die Regierung hat die Verpflichtung, uns vor der Klimakrise zu schützen“. Es dürfe nicht von der Stimmungslage in der Ampel-Koalition abhängen, ob Politik zur Erreichung der Klimaziele gemacht werde oder nicht. Neubauer betonte, allen Beteiligten wäre es lieber, wenn man nicht gegen die eigene Regierung klagen müsse.

An den Verfassungsbeschwerden sind die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch, Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Fridays for Future und der Solarenergie-Förderverein (SFV) beteiligt. Sie richten sich gegen das novellierte Klimaschutzgesetz der Ampel-Regierung. Im Kern geht es der Hamburger Klimajuristin Roda Verheyen zufolge darum, die Freiheitsrechte heutiger und künftiger Generationen zu verteidigen. Wenn nicht gehandelt werde, seien diese in Gefahr, sagte sie. Die Ampel-Koalition habe sich aber mit der Klimaschutz-Novelle einen Freifahrtschein bis 2029 ausgestellt. Erst danach steige der Handlungsdruck - das sei aber zu spät.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in einem Urteil von 2021 die Regierung verpflichtet, mehr zu tun, um das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Daraufhin beschloss die damalige große Koalition das Klimaschutzgesetz, das für verschiedene Sektoren wie Verkehr, Industrie, Gebäude oder Energiewirtschaft konkrete Treibhausgas-Minderungsziele vorschrieb und die Ministerin verpflichtet, jährlich nachzusteuern, wenn diese nicht erreicht werden. Mit der Gesetzesnovelle soll eine pauschalere und zeitlich gedehnte Steuerung eingeführt werden.