Halle (epd). Der aktuelle Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle ist am Mittwoch fortgesetzt worden. Höcke ist bereits zum zweiten Mal wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt, weil er bei einer Rede im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet haben soll. (AZ: 5 KLs 8/24). Im Laufe des Tages stehen möglicherweise die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung an.
In Gera soll Höcke die Worte „Alles für“ gerufen und das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu ergänzen. Der Angeklagte selbst bestreitet die Vorwürfe. Zum Prozessauftakt am Montag sagte er, er habe nicht erwartet, dass das Publikum das Wort „Deutschland“ rufen werde. Zudem handle es sich bei der Parole um „Allerweltsworte“, die auch von ausdrücklichen NS-Gegnern verwendet worden sei.
Allerdings war Höcke zum Zeitpunkt der Rede bereits wegen eines ähnlichen Vorfalls im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg angeklagt. Dort hatte er auf einer Wahlkundgebung der AfD ebenfalls den Slogan „Alles für Deutschland“ verwendet. Dafür wurde Höcke im Mai ebenfalls vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil haben die Verteidiger des AfD-Politikers Revision eingelegt.
Eigentlich wollte das Gericht am Mittwoch den Historiker Yves Müller vom Institut für Landesgeschichte in Halle als sachverständigen Zeugen hören. Laut Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch wird er nun aber nicht zur Verhandlung erscheinen.