Höcke erneut wegen NS-Parole vor Gericht

Höcke erneut wegen NS-Parole vor Gericht
Zum zweiten Mal steht der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke in Halle vor Gericht. Dabei geht es erneut um die Nazi-Parole "Alles für Deutschland". Das Gericht lehnte am Montag die von der Verteidigung geforderte Einstellung des Verfahrens ab.

Halle (epd). Am Landgericht Halle hat am Montag der zweite Strafprozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen mutmaßlicher Verwendung von Nazi-Parolen begonnen. Ihm wird erneut vorgeworfen, den Slogan „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.

Diesmal geht es um eine Rede vom 12. Dezember vergangenen Jahres im thüringischen Gera. Dabei soll Höcke laut Anklage „Alles für ...“ ins Publikum gerufen und die Zuschauer durch Gesten animiert haben, das Wort „Deutschland“ zu ergänzen. Höcke ist wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt (AZ: 5 KLs 8/24).

Der Prozess findet erneut vor dem Landgericht Halle statt, wo Höcke bereits im Frühjahr wegen derselben Parole angeklagt war, die er bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg verwendet hatte. Dafür wurde er am 14. Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil legten seine Verteidiger Revision beim Bundesgerichtshof ein. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Höcke bestreitet die Vorwürfe. Bereits im ersten Prozess hatte er ausgesagt, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass es sich bei dem Spruch „Alles für Deutschland“ um eine verbotene SA-Parole gehandelt habe. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm erneut eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Letztere könnte zudem mit dem Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts verbunden sein. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September.

Das Gericht lehnte zu Beginn des zweiten Prozesses gegen den AfD-Politiker mehrere Anträge der Verteidigung ab. Diese hatte unter anderem eine Einstellung des Verfahrens gefordert, weil das Landgericht Halle nicht für den Vorfall in Gera zuständig sei und Höcke öffentlich vorverurteilt werde.

Der AfD-Politiker bestritt, dass er die Zuhörer in Gera bewusst aufgefordert habe, die Parole zu ergänzen. Zum damaligen Zeitpunkt war er bereits wegen der Rede im Jahr 2021 angeklagt. Ihm sei also die Strafbarkeit des Ausspruchs bewusst gewesen, führte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seiner Anklageschrift aus.

Höcke bezeichnete das zweite Verfahren als „Farce“. Er erwarte wieder einen Schuldspruch.

Der zweite und voraussichtlich abschließende Prozesstag ist für Mittwoch geplant. Dann will das Gericht den Historiker Yves Müller vom Institut für Landesgeschichte in Halle als Sachverständigen hören. Vermutlich werde dann auch das Urteil fallen, sagte eine Gerichtssprecherin.