Berlin (epd). Die SPD-Bundestagsfraktion will sich für eine Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch einsetzen. Dazu soll am Dienstag ein Beschluss gefasst werden, demzufolge die Sozialdemokraten „eine alternative Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs mit einem besseren Schutzkonzept für das ungeborene Leben“ anstreben. In dem Papier, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, heißt es, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Rechte der Schwangeren müssten neu austariert werden. Die Rechtswidrigkeit von Abtreibungen wirke stigmatisierend für die Frau, Ärzte und Ärztinnen, die Abbrüche vornehmen, sowie die Beratungsstellen.
Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen dem Papier zufolge im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und bis zu einer gesetzlich bestimmten Frist legalisiert werden. Eine konkrete Frist wird nicht genannt. Verboten werden sollen Abtreibungen aber ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ungeborene außerhalb des Mutterleibs eine Überlebenschance hat. Abbrüche sollen vollständig von den Krankenkassen finanziert werden.
Weiter will die SPD auf eine bessere Versorgung drängen. In vielen Regionen gibt es nur noch wenige Praxen, die Abtreibungen vornehmen. Zugleich sollen sich aber Ärzte und Ärztinnen weiterhin weigern können, Abtreibungen zu machen. Vor- und Nachsorge nach einem Abbruch sollen von allen Medizinern geleistet werden können.
Die gegenwärtige Beratungspflicht vor einem Abbruch soll durch einen Rechtsanspruch auf Beratung abgelöst werden. Eine gute Unterstützung ungewollt schwangerer Frauen könne Abtreibungen verhindern, heißt es in dem Papier. Ein wirksames Schutzkonzept für das ungeborene Leben sei die Voraussetzung für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts.
Die SPD-Fraktion reagiert mit ihrem Vorstoß auf den Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die im April eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts empfohlen hatte. Zumindest Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollten nicht mehr im Strafrecht reguliert werden, empfahl die Kommission. Konkrete Fristen müsse der Gesetzgeber festlegen.