Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist nach eigenen Worten offen dafür, die elektronische Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt einzusetzen. Er lasse derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine mögliche bundesgesetzliche Regelung prüfen, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Mittwoch). Für akute Fälle sei das Polizeirecht der Länder entscheidend. „Für eine längerfristige Anordnung kann es Sinn machen, auch Familiengerichte mit einzubeziehen“, sagte Buschmann.
Er wolle einen lückenlosen Schutz für von Gewalt bedrohte Frauen erreichen durch eine Verzahnung von Landespolizeirecht mit dem Gewaltschutzgesetz des Bundes. Das Gewaltschutzgesetz werde allein von den Familiengerichten durchgesetzt und könne eine Ergänzung der polizeilichen Gefahrenabwehr sein. „Aber Familiengerichte können den Schutz durch die Polizei nicht ersetzen“, sagte Buschmann.
Die Innenminister der Bundesländer hatten sich bei ihrer Konferenz im Juni für gesetzliche Änderungen zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalttätern ausgesprochen. Sie plädierten unter anderem für eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz von Fußfesseln, um Kontaktverbote und Verbote zum Betreten von Wohnungen besser umzusetzen.
Laut einem Lagebild des Bundeskriminalamts gab es 2023 mehr als 256.000 Opfer häuslicher Gewalt. Das waren 6,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Opfer von Gewaltdelikten sind vor allem Frauen. 155 Frauen sind 2023 durch den Partner oder Ex-Partner getötet worden, 24 Männer durch die aktuelle oder ehemalige Partnerin.