Berlin (epd). Der Paritätische Gesamtverband weist den Vorschlag zurück, geflüchtete Menschen aus der Ukraine aus dem Bürgergeld herauszunehmen und künftig über das Asylbewerberleistungsgesetz zu versorgen. Schutzsuchende aus der Ukraine müssten aufgrund einer EU-Richtlinie kein Asylverfahren durchlaufen, was die Behörden massiv entlaste, sagte der Leiter der Abteilung Sozialpolitik und künftige Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Johannes Rock, mehreren Medien. Die Menschen bekämen eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermögliche.
Die Ukrainerinnen und Ukrainer wollten arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen, insofern sie nicht zur Gruppe der Jüngeren oder Älteren gehören, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sagte Rock der „Stuttgarter Zeitung“, den „Stuttgarter Nachrichten“ und dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag). „Wir sind fassungslos, dass nun auf den populistischen Zug aufgesprungen wird und Ressentiments geschürt werden“, fügte Rock hinzu, der Anfang August Ulrich Schneider als Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes folgt.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte zuvor vorgeschlagen, neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine sollten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden und damit künftig nicht mehr unmittelbar Bürgergeld erhalten. Ähnliche Forderungen gibt es aus der Union. Die Bundesregierung will an den Bürgergeld-Zahlungen an die rund 1,17 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlingen in Deutschland festhalten. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte am Montag in Berlin, es gebe keine Änderungspläne.