Gelsenkirchen (epd). Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für deren Bundesparteitag am 29. und 30. Juni zur Verfügung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag in einem Eilverfahren (AZ.: 15 L 888/24). Die Stadt habe die Nutzung der Halle durch die AfD nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen dürfen, heißt in dem Beschluss. Eine entsprechende Auflage hatte der Rat der Stadt in einem Beschluss vom 29. Mai festgehalten
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
Die Stadt Essen als Mehrheitsgesellschafterin der Messe, zu der auch die Grugahalle gehört, hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, weil die Partei keine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung abgeben wollte. Darin hätte die AfD verbindlich zusichern sollen, dass keine strafbaren Aussagen - wie etwa rechtsextreme Parolen - auf dem Parteitag geäußert werden. Bei Verstößen drohten 500.000 Euro Strafgeld.
Laut Verwaltungsgericht hat die AfD einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle. Sie dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien. Der Zugang dürfe nur untersagt werden, wenn bei Nutzung die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen bestehe. Das Gericht habe „keine hinreichende Tatsachengrundlage“ erkennen können, die auf eine „hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen“ hindeuteten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. In einigen Bundesländern wird sie als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Der Rechtsstreit um den Bundesparteitag der AfD ist auch noch beim Landgericht Essen anhängig. In dem Verfahren geht es darum, dass die Messe Essen GmbH den Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag mit der AfD erklärt hatte, weil die Partei keine Selbstverpflichtung hatte abgeben wollen.