Umweltminister lassen Verfassungsänderung zum Klimaschutz prüfen

Umweltminister lassen Verfassungsänderung zum Klimaschutz prüfen

Bad Dürkheim (epd). Die Umweltminister von Bund und Ländern wollen eine Grundgesetzänderung prüfen lassen, um Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zum Staatsziel zu erklären. Die Finanzierung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen sollte demnach als dauerhafte gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern festgeschrieben werden, erklärte die rheinland-pfälzische Ressortchefin Katrin Eder (Grüne) am Freitag zum Abschluss der dreitägigen Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim.

Die Beratungen seien von den jüngsten Hochwasser- und Unwetterereignissen überschattet worden, berichtete die Gastgeberin des Treffens. Die Auswirkungen des Klimawandels seien mittlerweile „jeden Tag“ auch in Deutschland zu spüren. Daher bestehe Einigkeit darüber, dass beispielsweise mehr Geld in den Hochwasserschutz investiert werden müsse.

Die Minister verabschiedeten auch einen gemeinsamen Beschluss, in dem sie die Einführung einer Elementarschäden-Pflichtversicherung für Immobilienbesitzer fordern. Eder und ihre Ministerkollegen blieben allerdings vage, wie diese Pflicht in der Praxis aussehen könnte, damit Versicherungsprämien für Menschen in der Nähe von Flüssen bezahlbar bleiben.

Auf der Themenliste der Konferenz mit mehr als 40 Tagesordnungspunkten stand zum wiederholten Mal auch der Umgang mit Wölfen. „Für uns ist wichtig, dass wir schadstiftende Wölfe schneller entnehmen können“, erklärte Stefan Tidow (Grüne), Staatssekretär im Bundesumweltministerium.