Unterdurchschnittliche Mieten sollen steuerlich belohnt werden

Unterdurchschnittliche Mieten sollen steuerlich belohnt werden

Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Wohngemeinnützigkeit wieder einführen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2024. Dadurch werden Unternehmen, Vereine oder Stiftungen steuerlich begünstigt, die dauerhaft Wohnungen zu einem Preis unter den ortsüblichen Mieten anbieten. Das Bundesbauministerium rechnet damit, dass mindestens 100 Unternehmen von der Neuregelung Gebrauch machen, indem sie beispielsweise Werkswohnungen für Auszubildende bauen lassen.

Die Einkommen der Mieterinnen und Mieter dieser Wohnungen dürfen dem Gesetzentwurf zufolge eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch), die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass grundsätzlich rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten.

Den Anbietern günstigen Wohnraums werden die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer erlassen. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Die Wohngemeinnützigkeit war 1990 von der damaligen schwarz-gelben Koalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) abgeschafft worden. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen. Ursprünglich sollten die Änderungen bereits im vorigen Jahr umgesetzt werden.