Dresden (epd). Sachsen hat gegen den ehemaligen Richter und AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ein weiteres Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Landesjustizministerium erklärte am Dienstag in Dresden, es lägen zureichende Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten. Es bestehe der Verdacht, dass der in den Ruhestand versetzte Richter sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigt habe.
Dem früheren Bundestagsabgeordneten wird demnach vorgeworfen, sich aktiv in einer vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei, der AfD Sachsen, zu betätigen. Maier soll auf dem Parteitag des AfD-Landesverbands für ein Parteiamt kandidiert haben und sei auch gewählt worden. Zudem werde ihm zur Last gelegt, bei seiner Bewerbungsrede für die Kandidatur verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt zu haben.
Ein erstes Disziplinarverfahren war im März 2022 vom Landgericht Dresden angestoßen worden. Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) erklärte, jede Richterin und jeder Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienst des Freistaates Sachsen müssten sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das gelte auch, wenn sie sich im Ruhestand befinden.
Maier war im Dezember 2022 nach einem Urteil des sächsischen Dienstgerichts in den Ruhestand versetzt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Oktober 2023 und wies die Revision Maiers dagegen ab.