Würzburg (epd). Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Würzburg vor dem Jugendgericht Anklage gegen den 22 Jahre alten AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba erhoben. Sie wirft ihm in der 14-seitigen Anklageschrift Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Diese umfassen vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Halemba soll unter anderem im Jahr 2023 versucht haben, einen Rechtsanwalt dazu zu nötigen, Einfluss auf ein laufendes Parteiausschlussverfahren gegen eine andere Person zu nehmen. Zudem soll der Beschuldigte in seinem Zimmer im Gebäude einer Würzburger Studentenverbindung einen gedruckten „SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei“ aus dem Jahr 1939 aufgehängt haben. Unter anderem im Fall eines „Sieg Heil“-Eintrags in einem Gästebuch der Burschenschaft Prager Teutonia zu Würzburg habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels ausreichender Beweise eingestellt.
Der Jugendrichter sei in diesem Fall zuständig, da Halemba zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten teilweise noch 20 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war. Halemba und ein weiterer Angeklagter der Burschenschaft haben laut Mitteilung die Anklagevorwürfe ausdrücklich bestritten. Beide seien bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Bayerische Landtag hatte die Immunität des AfD-Abgeordneten mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2023 und vom 25. April 2024 aufgehoben.