Halle (epd). Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke steht im Juni ein zweites Mal wegen mutmaßlicher Verwendung von Nazi-Parolen vor Gericht. Wie das Landgericht Halle am Mittwoch mitteilte, muss er sich ab dem 24. Juni wegen einer Rede im thüringischen Gera im vergangenen Dezember verantworten. Dabei soll Höcke die Parole „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP erneut verwendet haben, obwohl wegen derselben Parole zu diesem Zeitpunkt bereits ein anderes Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden war. Ihm wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen (AZ: 5 KLs 8/24).
Konkret soll Höcke den ersten Teil des Slogans „Alles für...“ gerufen und das Publikum auf der Parteiveranstaltung der AfD mit Gesten animiert haben, das Wort „Deutschland“ zu ergänzen. Sowohl der Angeklagte als auch das Publikum hätten laut Anklage gewusst, dass es sich bei der Parole um eine verbotene SA-Parole gehandelt habe.
Höcke war erst am 14. Mai vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er denselben Spruch bereits auf einer Wahlkampfkundgebung seiner Partei im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Höckes Anwälte haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Im Falle einer Verurteilung im kommenden Gerichtsverfahren droht Höcke den Angaben zufolge eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der AfD-Politiker bestreitet die Vorwürfe.