Fristverlängerung für Ofarim

Fristverlängerung für Ofarim

Leipzig (epd). Der Musiker Gil Ofarim hat eine vom Landgericht Leipzig verhängte Geldauflage bisher noch nicht bezahlt. Ein Gerichtssprecher sagte am Mittwoch auf Anfrage, Ofarim habe eine Fristverlängerung beantragt und genehmigt bekommen. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sei die Frist vom 28. Mai bis zum 28. August verlängert worden.

Zur Begründung sei im Antrag Ofarims ein höherer Zeitbedarf zur Zahlung der Geldauflage genannt worden. Sollte Ofarim die Summe bis zum 28. August nicht zahlen, muss der Prozess gegen den Musiker voraussichtlich neu aufgerollt werden.

Das Landgericht Leipzig hatte Ende November vergangenen Jahres in einem Verleumdungsprozess gegen Ofarim das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Der jüdische Musiker hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Ofarim soll das Geld je zur Hälfte an die israelitische Religionsgemeinde in Leipzig und an den Trägerverein der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Künstler unter anderem Verleumdung und falsche Verdächtigung sowie Betrug und falsche Versicherung an Eides statt vorgeworfen. Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Instagram-Video behauptet, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn antisemitisch beleidigt habe.