Seegerichtshof: Inselstaaten haben Anrecht auf mehr Klimaschutz

Seegerichtshof: Inselstaaten haben Anrecht auf mehr Klimaschutz

Hamburg (epd). Kleine Inselstaaten haben laut dem Internationalen Seegerichtshof Anrecht auf mehr Klimaschutz. In einem am Dienstag vorgelegten Gutachten stellte der Gerichtshof mit Sitz in Hamburg fest, dass von Menschen verursachte Treibhausgase eine Verschmutzung der Meere darstellten. Nach dem UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 seien die unterzeichnenden Staaten - darunter Deutschland - verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen gegen diese Form der Verschmutzung zu ergreifen.

Das Gutachten selbst ist den Angaben zufolge nicht bindend. Die Unterzeichnerstaaten des UN-Seerechtsübereinkommens könnten auf Basis des Gutachtens allerdings zu einer Änderung ihrer Klimaschutzgesetzgebung verpflichtet werden, hieß es. Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg ist für Streitfragen bei der Anwendung des Seerechtsübereinkommens zuständig.

Den Gerichtshof angerufen hatte die Kommission der kleinen Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht (COSIS) mit neun Mitgliedern im Pazifik und in der Karibik, darunter etwa Tuvalu und Palau. Die Inselstaaten sehen sich aufgrund des Klimawandels und des damit einhergehenden Meeresspiegelanstiegs in ihrem Dasein bedroht.

Die Umweltorganisation WWF begrüßte das Gutachten. WWF-Meeresschutzexpertin Julika Tribukait sprach von einem „Meilenstein“. Klimaschutz und Meeresschutz müssten Hand in Hand gehen. Staaten müssten ihre Treibhausgasemissionen rasch und wirksam reduzieren und zugleich den Meeresschutz vorantreiben, sagte Tribukait.