Frankfurt a.M. (epd). Mit einer Stunde Verspätung hat am Dienstag vor dem Frankfurter Oberlandesgericht das zweite von drei Staatsschutzverfahren gegen die mutmaßliche Terrorgruppe um Prinz Reuß begonnen. Heinrich XIII. Prinz Reuß sowie acht weitere Angeklagte wurden einzeln in den Gerichtssaal geführt, niemand trug Handschellen. Die Bundesanwaltschaft wirft den sechs männlichen und drei weiblichen Angeklagten die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie die Planung eines gewaltsamen Angriffs auf das Reichstagsgebäude in Berlin vor.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk hatte gerade die Anwesenheit der Angeklagten sowie der Verteidigerinnen und Verteidiger festgestellt, als mehrere Verteidiger einen ersten Antrag stellten, in dem sie die Teilung des Verfahrens auf die Oberlandesgerichte in Stuttgart, Frankfurt am Main und München infrage stellten. Beratungsgeheimnis und transparente Urteilsfindung seien dadurch gefährdet. Rechtsanwalt Roman von Alvensleben begründete unter anderem, dass in drei Städten gegen die Reuß-Gruppe verhandelt werde, sein Mandant Prinz Reuß aber nur bei einer Verhandlung zugegen sei.
Außerdem beantragten mehrere Verteidiger mit seitenlangen Erklärungen eine Audio-Aufzeichnung der Verhandlung. Unter anderem ging es dabei um das öffentliche Interesse an dem Prozess, das mit einer Audio-Aufzeichnung gewürdigt werden könne.
Oberstaatsanwältin Christina Maslow wies zunächst eine Aufzeichnung zurück und begründete dies mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage. Ergänzend wies sie darauf hin, dass jeder der Angeklagten mindestens zwei Pflichtverteidiger habe, die sich Notizen machen könnten. In der Mittagspause soll darüber beraten werden, ob das öffentliche Interesse an dem Prozess groß genug ist, um eine Tonaufzeichnung zu begründen.
Neben dem Verfahren in Frankfurt hatte der Generalbundesanwalt im Dezember zwei weitere Anklagen gegen 17 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Vereinigung bei den Oberlandesgerichten in Stuttgart und München erhoben. In Stuttgart wird seit Ende April gegen den sogenannten „militärischen Arm“ der Gruppierung verhandelt. Der Prozess in München beginnt Mitte Juni. Die Gruppe war bei einer Razzia im Dezember 2022 aufgeflogen, als die Polizei 150 Wohnungen im „Reichsbürger“-Milieu durchsuchte.
In Frankfurt stehen die vermuteten Rädelsführer der Gruppe vor Gericht. Neben Prinz Reuß sind das unter anderem die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Berliner Ex-Richterin Birgit Malsack-Winkemann und Rüdiger v. P., ein ehemaliger Oberstleutnant der Bundeswehr.