Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes passieren lassen. Damit wird künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht genommen.
Ministerien, die die Klimaziele in ihrem Bereich reißen, sind nicht länger zu Sofortprogrammen verpflichtet. Das bedeutet: Werden in einem Sektor die Ziele verfehlt - wie derzeit im Verkehr- und Gebäudebereich - kann ein anderer Bereich mit einer besseren CO2-Bilanz das ausgleichen.
Hinzu kommt, dass die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr jedes Jahr rückblickend geprüft, sondern stattdessen über mehrere Jahre betrachtet wird. Zeigt sich in zwei aufeinander folgenden Jahren, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele für das Jahr 2030 voraussichtlich nicht erreichen wird, ist sie verpflichtet, nachzusteuern.
Die Gesetzesänderung war am 26. April vom Bundestag verabschiedet worden. Die Opposition und Umweltverbände werfen der Bundesregierung vor, das Klimaschutzgesetz mit der Abschaffung der Sektorziele zu schwächen.
Die Klimaziele der Bundesregierung bleiben unverändert. Für die Jahre 2020 bis 2030 schreibt das Klimaschutzgesetz maximale Jahresemissionsmengen vor. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um 88 Prozent gemindert werden. Von 2045 an will Deutschland klimaneutral wirtschaften.