Halle, Berlin (epd). Das Verfahren gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen Verwendung einer Nazi-Parole geht in die nächste Instanz. Die Verteidigung habe Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom Dienstag eingelegt, sagte Höckes Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
Höcke war von der fünften großen Strafkammer des Landgerichts zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Thüringer AfD-Fraktionschef in einer Wahlkampfrede seiner Partei im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 wissentlich eine Parole der SA, der früheren Sturmabteilung der Nationalsozialisten, verwendet hat. Bei der Formel „Alles für Deutschland“ handle es sich um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, hieß es zur Begründung.
Höcke hatte den Vorwurf vor Gericht zurückgewiesen. Stattdessen habe er auf das damalige Programm der AfD für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Bezug genommen, das den Titel „Alles für unsere Heimat“ getragen habe. Außerdem sei der SA-Spruch heutzutage kaum noch bekannt. Auch als studierter Historiker und ehemaliger Geschichtslehrer habe er den Slogan nicht gekannt.
Rechtsanwalt Vosgerau hatte das Urteil bereits am Mittwoch auf X (vormals Twitter) kritisiert. Tatsachen hätten bei der Urteilsfindung keine Rolle gespielt. Die Formel „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) sei „auf den Kopf gestellt“ worden. Nun sei der Bundesgerichtshof am Zuge.