Freiheitsstrafe für früheres Mitglied in IS-Terrormiliz

Freiheitsstrafe für früheres Mitglied in IS-Terrormiliz

Frankfurt a.M. (epd). Wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS („Islamischer Staat“) und Kriegsverbrechen gegen Eigentum hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einen 32-jährigen Mann aus Offenbach zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Haftbefehl gegen Deniz B. sei aufgehoben, weil der Angeklagte nach seiner Festnahme von August 2017 bis Dezember 2022 im Irak unter Bedingungen inhaftiert war, die nach europäischem Recht nicht der Menschenwürde entsprächen, teilte das Gericht am Montag mit. Von Dezember 2022 bis März 2023 war der 32-jährige D. aus Offenbach in Untersuchungshaft in Deutschland (Az: 5 St 2/23).

B. habe sich von der Ideologie des IS abgewendet, im Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts ein Geständnis abgelegt und sich seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft „untadelig“ geführt, teilte das OLG außerdem mit. Deshalb sei das Gericht nicht davon überzeugt, dass von ihm derzeit eine Gefahr ausgehe.

Laut dem Urteil reiste B. im März 2016 gemeinsam mit seiner nach islamischen Ritus angetrauten Ehefrau über die Türkei und Syrien in den Irak aus. In Mosul habe er zunächst eine Ausbildung zum Kämpfer absolviert und später bewaffnete Wachdienste geleistet. Anschließend habe er sich als Kämpfer des IS bereitgehalten und sei zuletzt für eine Kampfeinheit für die Kraftstoffversorgung zuständig gewesen.

Während seiner Zeit im Irak haben B. und seine Frau den Angaben zufolge an verschiedenen Orten gelebt. Unter anderem seien sie in zwei Häusern untergekommen, aus denen Einheimische zuvor geflüchtet oder die vom IS ermordet oder vertrieben worden waren. Als B., seine Lebensgefährtin und der gemeinsame Sohn aus dem IS-Gebiet flüchteten, nahmen kurdische Sicherheitskräfte sie fest.