Münster (epd). Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Montag in Münster. Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Außerdem kann sie im jährlichen Verfassungsschutzbericht auftauchen. Eine Revision gegen das aktuelle Urteil wurde nicht zugelassen.
In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ging es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem ging es um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall.
Der Verfassungsschutz hatte die rechtspopulistische AfD 2021 als „extremistischen Verdachtsfall“ eingestuft, dagegen klagte die AfD. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Einstufung jedoch im März 2022 als rechtmäßig. Gegen diesen Gerichtsentscheid klagte die AfD erneut.